Tobias Maler: Thema Waschstraße:
Bei meinem letzten Besuch der Waschstraße wurde der Scheibenwischer beschädigt. Daraufhin angesprochen sagte man, dass der Schaden bereits vor der Benutzung der Waschstraße vorhanden gewesen wäre. Man ließ mich trotzdem ein Formular ausfüllen, welches an die Versicherung weitergegeben wurde. Diese behauptete dann, dass der "Schaden nicht schuldhaft verursacht" , sowie die "Sorgfaltspflicht nicht verletzt" worden sei.
Wäre die Entstehung des Schadens nicht mit einem deutlichen vernehmbaren Knall verbunden gewesen und der defekte Scheibenwischer nicht sofort erkannt worden, wäre die Heckscheibe bei der nächsten Benutzung der Wischanlage ebenfalls beschädigt worden.
Summa summarum ärgert mich persönlich, dass man sich nach der Entstehung des Schadens, sei diese schuldhaft oder nicht, unwissend gestellt und die Schuld von sich gewiesen hat.
Die Schadensumme geht, glücklicherweise ohne Inkrafttreten des Folgeschadens, nicht über einen dreistelligen Betrag hinaus, weshalb ich der Rechnung nicht allzu sehr hinterhertrauern werde.
Ich fühle mich hintergangen und werde die real Waschstraße in der Zukunft meiden.
Allen Angestellten wünsche ich für die Zukunft alles Gute und schadensfreie Arbeitstage.